Allgemeine Geschäftsbedingungen
d1ma Webentwicklung, Dietrich Beck, Leuschnerstr. 97, 34134 Kassel
Stand 09/2026 · Als PDF herunterladen
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
- (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen d1ma Webentwicklung, Dietrich Beck, Leuschnerstr. 97, 34134 Kassel (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über Webdesign, Website-Miete, Webhosting und Domains, Wartung sowie Suchmaschinenoptimierung (SEO).
- (2) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
- (3) Es gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebot, Auftragsbestätigung und Einzelverträge (z. B. Webhosting-Vertrag), (2) die besonderen Bestimmungen der Teile B bis F für die jeweilige Leistung, (3) die allgemeinen Bestimmungen dieses Teils A.
- (4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
- (1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- (2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. E-Mail, Unterschrift, Online-Bestätigung) oder durch Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Beginnt der Anbieter auf Wunsch des Kunden bereits vorher mit der Arbeit, kommt der Vertrag zu den Bedingungen des Angebots und dieser AGB zustande.
- (3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet der Anbieter nicht.
- (4) Bei laufenden Leistungen nennt das Angebot bzw. der Einzelvertrag den Leistungsumfang, das Startdatum, den Abrechnungszeitraum, die Mindestlaufzeit, die Verlängerung und die Kündigungsfrist. Einzelverträge und Leistungsbeschreibungen (z. B. Webhosting-Vertrag mit Leistungsübersicht) erhält der Kunde vor Vertragsschluss.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- (1) Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Inhalte (insbesondere Bilder, Logos, Unternehmensdaten sowie Texte, soweit sie nicht vom Anbieter erstellt werden), Informationen und Zugänge (z. B. zu Domain, Hosting, Google-Unternehmensprofil, Search Console) vollständig, rechtzeitig und in geeigneter digitaler Form zur Verfügung.
- (2) Der Kunde prüft Entwürfe und Zwischenstände zügig und gibt Rückmeldungen und Freigaben innerhalb von 7 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- (3) Der Kunde versichert, dass er an allen übergebenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Werden gegen den Anbieter Ansprüche Dritter geltend gemacht, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, stellt der Kunde den Anbieter davon einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, erkennt sie nicht ohne Abstimmung mit dem Kunden an und gibt ihm Gelegenheit, sich an der Abwehr zu beteiligen.
- (4) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seine Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach § 4 Abs. 2 berechnet.
- (5) Für die Rechtstexte seiner Website (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweis) und deren Richtigkeit ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Anbieter bindet Rechtstexte auf Wunsch technisch ein, erbringt aber keine Rechtsberatung.
§ 4 Vergütung und Zahlung
- (1) Es gelten die im Angebot bzw. im Einzelvertrag genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- (2) Leistungen, die nach Aufwand erbracht werden oder über den vereinbarten Umfang hinausgehen, berechnet der Anbieter mit einem Stundensatz von 70,00 € netto, abgerechnet im 15-Minuten-Takt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Anbieter weist den Kunden vor Beginn darauf hin, wenn eine gewünschte Leistung zusätzlich berechnet wird.
- (3) Laufende Leistungen (Hosting, Domains, Website-Miete, Wartung, laufende SEO-Betreuung) werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- (4) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Der Kunde ist mit dem Versand von Rechnungen per E-Mail einverstanden.
- (5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Der Anbieter darf weitere Leistungen aus demselben Vertragsverhältnis bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückhalten. Für Zahlungserinnerung und Sperrung bei laufenden Leistungen gelten die Regelungen in Teil C.
- (6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln oder Fertigstellungsmehrkosten.
§ 5 Leistungen und Lizenzen Dritter
- (1) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Software, Themes, Plugins, Schriften, Bilder und Dienste Dritter einsetzen sowie Subunternehmer beauftragen. Er bleibt gegenüber dem Kunden für die Leistung verantwortlich.
- (2) Für Software und Inhalte Dritter gelten deren Lizenzbedingungen. Kostenpflichtige Lizenzen (z. B. Cookie-Plugins, Premium-Plugins, Bildlizenzen) sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
- (3) Der Anbieter darf bei der Leistungserbringung technische Hilfsmittel einschließlich KI-gestützter Werkzeuge einsetzen. Die Ergebnisse werden vom Anbieter geprüft. Personenbezogene Daten des Kunden gibt der Anbieter dabei nur im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften weiter.
§ 6 Nutzungsrechte
- (1) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Design, Programmierung, Texte, Grafiken) mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet. Für übergebene Zwischenstände gilt § 14 Abs. 9.
- (2) Allgemeines Know-how, wiederverwendbare Bausteine, Vorlagen und Programmcode, die der Anbieter unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat, bleiben beim Anbieter. Der Kunde darf sie im Rahmen seiner Website nutzen.
- (3) Für die Website-Miete gelten abweichend die Bestimmungen in Teil D.
- (4) Entwürfe und Zwischenstände, die nicht umgesetzt werden, verbleiben beim Anbieter.
§ 7 Referenznennung
- (1) Der Anbieter darf den Kunden mit Namen, Logo und Website als Referenz nennen und die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse (auch als Screenshot) auf seiner eigenen Website, in sozialen Medien und in Präsentationen zeigen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist aus den von ihm gepflegten Medien. Bereits gedruckte Unterlagen und archivierte Beiträge bleiben davon unberührt.
- (2) Der Anbieter darf im Impressum oder Fußbereich der Website einen dezenten Hinweis auf den Anbieter mit Link anbringen. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass der Hinweis entfernt wird. Ein verpflichtender Hinweis gilt nur, wenn er im Angebot ausdrücklich vereinbart ist (z. B. bei vergünstigten Preisen).
- (3) Vertrauliche Informationen des Kunden, insbesondere Geschäftszahlen und nicht öffentliche Inhalte, werden dabei nicht veröffentlicht.
§ 8 Laufzeitverträge
- (1) Für Verträge über laufende Leistungen (Webhosting und Domains, Website-Miete, Wartung, laufende SEO-Betreuung) gelten Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist, die im Angebot bzw. Einzelvertrag ausdrücklich genannt sind (§ 2 Abs. 4). Die folgenden Absätze gelten, soweit dort nichts anderes geregelt ist. Ergänzend gelten die besonderen Bestimmungen der Teile C bis F zum jeweiligen Vertragsende. Ist keine Mindestlaufzeit genannt, beträgt sie 12 Monate.
- (2) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
- (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen für mehr als zwei Monate in Verzug ist.
- (4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
- (5) Der Anbieter kann die Entgelte für laufende Leistungen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen, wenn sich die Preise seiner Vorlieferanten für die betroffene Leistung (z. B. Rechenzentrum, Vergabestellen, Lizenzgeber) nach Vertragsschluss ändern. Die Anpassung darf nur die tatsächliche Kostenänderung für diese Leistung weitergeben und keinen zusätzlichen Gewinn bewirken. Sinken diese Kosten, senkt der Anbieter die Entgelte entsprechend. Darüber hinaus kann der Anbieter die Entgelte wegen der allgemeinen Kostenentwicklung (insbesondere eigener Arbeitskosten und Inflation) anpassen, höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten und frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn bzw. nach der letzten Anpassung aus diesem Grund. Die Erhöhung darf die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindexes für Deutschland seit Vertragsschluss bzw. seit der letzten Anpassung nicht übersteigen. Jede Erhöhung kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform unter Angabe des Grundes und der betroffenen Leistung an. Der Kunde kann den betroffenen Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen; der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
§ 9 Haftung
- (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
- (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- (3) Hat der Kunde seine Daten entgegen seiner Pflicht (§ 18 Abs. 4) nicht angemessen gesichert, haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Sicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit der Anbieter die Datensicherung vertraglich übernommen hat und der Verlust auf einem Fehler dieser Sicherung beruht.
- (4) Der Anbieter haftet nicht für Störungen und Schäden, die auf Software, Diensten oder Änderungen Dritter beruhen (z. B. fehlerhafte Plugin-Updates, Änderungen von Suchmaschinen, Plattformen oder Schnittstellen), sofern ihn daran kein Verschulden trifft, etwa bei Auswahl, Einspielen oder Wiederherstellung. Abs. 1 bleibt unberührt.
- (5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- (1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. beim Hosting, bei der Wartung oder bei Zugriff auf Formulardaten), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den dazugehörigen Anlagen, z. B. elektronisch über das Portal des Anbieters. Diese AGB ersetzen die Vereinbarung nicht.
§ 11 Schlussbestimmungen
- (1) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform.
- (2) Für bestehende Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB. Geänderte AGB gelten für bestehende Verträge nur, wenn der Kunde ihnen in Textform zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt die bisherige Fassung fort; das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- (4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Kassel.
- (5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B: Webdesign und Website-Erstellung
§ 12 Leistungsumfang
- (1) Der Anbieter erstellt oder überarbeitet Websites nach Maßgabe des Angebots. Es handelt sich um einen Werkvertrag.
- (2) Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Hosting und Domains, Erstellung von Fotos und individuellen Grafiken, kostenpflichtige Lizenzen, Rechtstexte, laufende Wartung und laufende Suchmaschinenoptimierung.
- (3) Der Anbieter schuldet eine Website, die in den zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) auf Desktop- und Mobilgeräten ordnungsgemäß dargestellt wird.
§ 13 Zahlungsplan
- (1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % der vereinbarten Vergütung mit Auftragserteilung als Anzahlung fällig. Mit den Arbeiten beginnt der Anbieter nach Eingang der Anzahlung.
- (2) Die restliche Vergütung wird mit der Abnahme (§ 16) fällig. Abweichend davon kann der Anbieter bei Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, die bis dahin erbrachten Leistungen nach § 14 Abs. 7 abrechnen bzw. nach § 14 Abs. 8 kündigen.
§ 14 Projektzeitraum und Mitwirkung
- (1) Der Projektzeitraum ergibt sich aus dem Angebot. Ist nichts vereinbart, beträgt er ab Eingang der Anzahlung 14 Tage bei Projekten mit einem Pauschalpreis bis 1.500 € netto (Kleinprojekte) und 60 Tage bei allen übrigen Projekten.
- (2) Der Anbieter erstellt die Website-Texte auf Grundlage der Angaben des Kunden (z. B. Leistungen, Einzugsgebiet, Besonderheiten), auch mit KI-gestützten Werkzeugen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde liefert diese Angaben sowie Bilder, Logo und Zugänge bis zu dem im Angebot genannten Termin, andernfalls innerhalb von 3 Werktagen (Kleinprojekte) bzw. 14 Tagen ab Eingang der Anzahlung. Fehlen Bilder oder Angaben, darf der Anbieter mit Platzhaltern bzw. lizenzierten Stockbildern weiterarbeiten.
- (3) Der Kunde prüft die Texte vor der Veröffentlichung auf sachliche Richtigkeit und darauf, dass sie für seinen Betrieb zulässig sind (insbesondere berufs- und werberechtliche Vorgaben, z. B. für Heilberufe), und gibt sie frei. Für die Freigabe gilt Abs. 4. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für den Inhalt der Texte.
- (4) Der Kunde gibt Rückmeldungen und Freigaben zu Entwürfen und Zwischenständen innerhalb von 3 Werktagen (Kleinprojekte) bzw. 7 Tagen. Erfolgt keine Rückmeldung, erinnert der Anbieter den Kunden in Textform und setzt eine Nachfrist von 2 Werktagen bzw. 3 Tagen. Verstreicht auch diese, gilt der Stand als freigegeben und der Anbieter arbeitet auf dieser Grundlage weiter. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Erinnerung hin. Eine Freigabe betrifft nur Gestaltung und Inhalt des vorgelegten Stands. Sie ist keine Abnahme und schränkt die Mängelrechte des Kunden nicht ein.
- (5) Reagiert der Kunde trotz Erinnerung länger als 14 Tage nicht, darf der Anbieter das Projekt pausieren und teilt dem Kunden dies in Textform mit. Der Projektzeitraum verlängert sich um die Dauer der vom Kunden zu vertretenden Verzögerung. Das Projekt wird fortgesetzt, sobald der Kunde die erforderliche Mitwirkung erbracht hat und der Anbieter freie Kapazitäten hat. Für die Wiederaufnahme berechnet der Anbieter eine Pauschale von 70,00 € netto.
- (6) Verzögerungen, die der Anbieter zu vertreten hat, verlängern den Projektzeitraum entsprechend und gehen nicht zu Lasten des Kunden.
- (7) Kann das Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht innerhalb des Projektzeitraums fertiggestellt werden, weist der Anbieter den Kunden spätestens 3 Tage vor Ablauf in Textform darauf hin. Nach Ablauf kann der Anbieter die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen im Verhältnis zur vereinbarten Gesamtleistung als Abschlag abrechnen (§ 632a BGB). Der Anbieter schlüsselt den Abschlag nachvollziehbar nach Arbeitspaketen bzw. Leistungsständen auf; die Anzahlung wird angerechnet. Der Abschlag ist innerhalb der Frist nach § 4 Abs. 4 zu zahlen. Die Vergütung für die noch nicht erbrachten Leistungen wird erst mit der Abnahme fällig. Auf Wunsch des Kunden übergibt der Anbieter den erreichten Stand bzw. schaltet ihn nach Absprache live.
- (8) Erbringt der Kunde seine Mitwirkung auch nach Ablauf des Projektzeitraums nicht, kann der Anbieter ihm in Textform eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen, die erforderliche Mitwirkung dabei konkret benennen und erklären, dass er den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf kündigt. Verstreicht die Nachfrist, kann der Anbieter nach Maßgabe des § 643 BGB kündigen. Die Parteien rechnen die bis zur Beendigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen und angefallenen Auslagen nach den gesetzlichen Vorschriften ab. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- (9) An einem nach Abs. 7 oder 8 übergebenen Zwischenstand erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der dafür abgerechneten Vergütung die Nutzungsrechte nach § 6, beschränkt auf diesen Zwischenstand. Rechte an nicht abgerechneten oder nicht bezahlten Leistungen entstehen nicht.
§ 15 Korrekturschleifen und Abstimmungstermine
- (1) Im Pauschalpreis sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst alle Änderungswünsche, die der Kunde zu einem Entwurf oder Zwischenstand gesammelt mitteilt. Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder bereits freigegebene Stände betreffen, werden nach § 4 Abs. 2 berechnet.
- (2) Korrekturschleifen finden vorzugsweise in einem Abstimmungstermin per Telefon oder Video statt, dessen Termin bei Auftragserteilung oder mit Übersendung des Entwurfs vereinbart wird. Nimmt der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahr und sagt ihn nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, gilt § 14 Abs. 4 entsprechend.
- (3) Der Anbieter hält die Ergebnisse und Entscheidungen des Abstimmungstermins fest und sendet dem Kunden eine Zusammenfassung in Textform. Sie ist Grundlage der weiteren Arbeit, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von 2 Werktagen in Textform widerspricht. Eine Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs oder eine zusätzliche Vergütung wird dadurch nicht begründet.
- (4) Eine Aufzeichnung oder automatische Transkription des Termins, auch mit KI-gestützten Werkzeugen, erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung aller Teilnehmer. Ohne Einwilligung erstellt der Anbieter die Zusammenfassung nach Abs. 3 aus eigenen Notizen.
§ 16 Abnahme
- (1) Nach Fertigstellung teilt der Anbieter dem Kunden dies mit und stellt die Website zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft die Website innerhalb von 10 Tagen (Kleinprojekte) bzw. 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel in Textform mit. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- (2) Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist nach Abs. 1 weder die Abnahme erklärt noch unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Der Anbieter weist in der Fertigstellungsmitteilung auf diese Folge hin.
- (3) Die produktive Nutzung der Website nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung gilt als Abnahme, wenn der Kunde dabei erkennbar von der Fertigstellung ausgeht und die Website nicht lediglich vorläufig oder auf Veranlassung des Anbieters nutzt. Rechte wegen bei der Abnahme bekannter Mängel bleiben unberührt, sofern der Kunde sie sich bei der Abnahme vorbehält.
§ 17 Gewährleistung und Kündigung
- (1) Bei Mängeln kann der Anbieter zunächst nach seiner Wahl nachbessern oder neu herstellen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme (§ 16), einschließlich einer Abnahme nach § 16 Abs. 2 oder 3. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegenen Mängeln und Garantien; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
- (2) Gestalterische Entscheidungen, die sich im Rahmen der Absprachen und Freigaben bewegen, stellen keinen Mangel dar.
- (3) Mängelansprüche entfallen, soweit der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Website vorgenommen haben und der Mangel darauf beruht.
- (4) Kündigt der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung nach § 648 BGB, gilt die gesetzliche Regelung einschließlich der Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Die Anzahlung wird auf die danach geschuldete Vergütung angerechnet.
Teil C: Webhosting und Domains
§ 18 Webhosting und Domains
- (1) Für Webhosting und Domains gelten vorrangig die Bestimmungen des Webhosting-Vertrags und der dazugehörigen Leistungsübersicht. Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend und für Hosting-Leistungen ohne gesonderten Vertrag.
- (2) Der Anbieter erbringt die Hosting-Leistungen über einen Rechenzentrumsbetreiber mit Serverstandort in Deutschland. Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Datensicherung und Reaktionszeiten ergeben sich aus der Leistungsübersicht des Webhosting-Vertrags. Ist dort nichts geregelt, gilt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums ins Internet. Nicht eingerechnet sind Wartungsarbeiten, die mindestens 48 Stunden vorher angekündigt wurden und zwischen 0 und 6 Uhr stattfinden, sowie Störungen durch höhere Gewalt oder im Internet außerhalb des Rechenzentrums.
- (3) Inhaber der Domains wird der Kunde. Für Domains gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z. B. DENIC). Der Kunde kann jederzeit den Umzug einer Domain zu einem anderen Anbieter verlangen; der Anbieter stellt dafür den Auth-Code bereit.
- (4) Der Kunde sichert seine Daten zusätzlich in angemessenen Abständen selbst, sofern die Datensicherung nicht im Rahmen eines Wartungsvertrags vom Anbieter übernommen wird.
- (5) Der Anbieter darf Inhalte oder Dienste sperren, soweit von ihnen eine Gefahr für die Sicherheit der Server oder Dritter ausgeht oder rechtswidrige Inhalte bereitgestellt werden.
- (6) Ist eine Rechnung für laufende Leistungen 14 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt, erinnert der Anbieter den Kunden in Textform an die Zahlung und kündigt dabei die Sperrung an. Ist die Rechnung 30 Tage nach Fälligkeit weiterhin nicht bezahlt, darf der Anbieter die betroffenen Leistungen (insbesondere Website, E-Mail-Postfächer und Website-Miete) sperren. Die Pflicht zur Zahlung bleibt während der Sperrung bestehen. Der Anbieter hebt die Sperrung unverzüglich nach Zahlungseingang auf.
Teil D: Website-Miete
§ 19 Website-Miete
- (1) Bei der Website-Miete stellt der Anbieter dem Kunden eine Website einschließlich Hosting und der im Vertrag genannten Leistungen für die Vertragslaufzeit gegen ein laufendes Entgelt zur Nutzung zur Verfügung. Eine einmalige Einrichtungsgebühr wird mit Auftragserteilung fällig, sofern vereinbart.
- (2) Design, Programmierung und Website-Struktur bleiben Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht. Die Rechte an den vom Kunden gelieferten Inhalten (Texte, Bilder, Logos) sowie die Domain verbleiben beim Kunden.
- (3) Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Vertrag. Für Verlängerung und Kündigung gilt § 8. Für Zahlungserinnerung und Sperrung gelten die Regelungen zum Hosting in Teil C.
- (4) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht und der Anbieter nimmt die Website vom Netz. Auf Wunsch, der bis spätestens 30 Tage nach Vertragsende in Textform zu äußern ist, erhält der Kunde seine Inhalte kostenlos: Texte als Textdatei oder Dokument, vom Kunden gelieferte Bilder und Medien in der vorliegenden Originalauflösung, eingegangene Formulardaten, soweit gespeichert, als CSV-Datei. Für die Domain gelten die Regelungen zum Vertragsende beim Hosting.
- (5) Eine Übernahme der vollständigen Website (Design, Programmierung, Datenbank, Konfiguration) durch den Kunden ist gegen gesonderte Vergütung nach Vereinbarung möglich. Lizenzen Dritter, die der Anbieter für eigene Rechnung erworben hat (z. B. Premium-Themes und -Plugins, Schriften, Stockbilder, Cookie-Plugins), sind in der Regel nicht übertragbar; der Kunde muss sie gegebenenfalls selbst erwerben. Der Anbieter nennt die betroffenen Lizenzen auf Anfrage.
- (6) Änderungen und Ergänzungen, die über den vereinbarten Umfang der Miete hinausgehen, werden nach § 4 Abs. 2 berechnet.
Teil E: Wartung
§ 20 Wartungsleistungen
- (1) Der Anbieter übernimmt die technische Wartung von Websites (insbesondere WordPress) im vereinbarten Turnus, z. B. monatlich, halbjährlich oder jährlich. Turnus, Umfang und Vergütung ergeben sich aus dem Angebot bzw. Wartungsvertrag. Es handelt sich um einen Dienstvertrag.
- (2) Ein Wartungstermin umfasst, sofern nichts anderes vereinbart ist: Datensicherung vor den Arbeiten, Aktualisierung von CMS, Themes und Plugins, anschließende Prüfung der wesentlichen Funktionen der Website (z. B. Darstellung, Kontaktformular) sowie eine Prüfung auf erkennbare Sicherheitsprobleme.
- (3) Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: inhaltliche Änderungen, Neu- und Weiterentwicklungen, kostenpflichtige Lizenzen, die Beseitigung von Schäden durch Hackerangriffe, Schadsoftware oder Eingriffe des Kunden oder Dritter sowie Leistungen außerhalb des vereinbarten Turnus. Solche Leistungen berechnet der Anbieter nach Absprache nach § 4 Abs. 2.
- (4) Führt ein Update zu Fehlern, stellt der Anbieter nach Möglichkeit den Stand vor dem Update aus der Datensicherung wieder her oder behebt den Fehler, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Für Programmfehler in der Software Dritter selbst steht der Anbieter nicht ein. Für eigene schuldhafte Fehler bei Auswahl, Einspielen der Updates oder Wiederherstellung haftet er nach § 9.
- (5) Werden dem Anbieter außerhalb des Turnus kritische Sicherheitslücken bekannt, die die Website des Kunden betreffen, informiert er den Kunden. Ein vorgezogenes Update erfolgt nach Absprache und wird nach § 4 Abs. 2 berechnet, sofern es nicht im Wartungsvertrag enthalten ist.
- (6) Der Kunde verzichtet während der Wartungslaufzeit auf eigene Updates und technische Eingriffe oder stimmt diese mit dem Anbieter ab. Für Laufzeit und Kündigung gilt § 8. Ist nichts anderes vereinbart, wird die Wartung für den jeweiligen Turnus im Voraus berechnet.
- (7) Mit Vertragsende endet die Wartung. Der Anbieter übergibt auf Wunsch die letzte Datensicherung und entfernt seine eigenen Zugänge, sofern der Kunde nichts anderes wünscht. Die Verantwortung für Updates und Sicherheit geht auf den Kunden über.
Teil F: Suchmaschinenoptimierung (SEO)
§ 21 SEO-Leistungen
- (1) Der Anbieter erbringt Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung nach Maßgabe des Angebots, insbesondere Keyword- und Wettbewerbsanalysen, technische und inhaltliche OnPage-Optimierung, Erstellung neuer Seiten, Inhalte und Landingpages für bestimmte Suchbegriffe, Linkaufbau, Pflege des Google-Unternehmensprofils sowie Einträge in Branchenverzeichnissen. Das Angebot legt die geschuldeten Maßnahmen, deren Umfang je Abrechnungszeitraum, die Arbeitsintervalle und die Art der Berichte fest. Es handelt sich um einen Dienstvertrag. Geschuldet sind die vereinbarten Maßnahmen, nicht ein bestimmter Erfolg.
- (2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen, bestimmte Besucherzahlen oder Anfragen. Suchmaschinen und Plattformen entscheiden eigenständig über Rankings, Freischaltungen und Darstellung und ändern ihre Verfahren laufend.
- (3) Der Kunde stellt die erforderlichen Zugänge (z. B. Google-Unternehmensprofil, Search Console, Website) bereit und ist für die Richtigkeit seiner Unternehmensdaten (Name, Adresse, Telefon, Öffnungszeiten, Leistungen) verantwortlich.
- (4) Eingetragene Verzeichniseinträge, Profile und Inhalte gehören dem Kunden bzw. werden auf seinen Namen angelegt, soweit die jeweilige Plattform dies zulässt. Inhaber des Google-Unternehmensprofils ist der Kunde; der Anbieter erhält Verwalterrechte. Änderungen an Stammdaten (Name, Adresse, Telefon, Kategorien, Öffnungszeiten) nimmt der Anbieter nur nach Freigabe des Kunden vor; laufende Beiträge und Antworten auf Bewertungen im vereinbarten Rahmen.
- (5) Erstellt der Anbieter neue Seiten, Texte oder Landingpages, prüft der Kunde sie vor der Veröffentlichung auf sachliche Richtigkeit und Zulässigkeit und gibt sie frei; § 14 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. Für die Nutzungsrechte gilt § 6. Ergebnisse von Keyword- und Wettbewerbsanalysen darf der Kunde für eigene Zwecke nutzen.
- (6) Der Linkaufbau kann auch Gastbeiträge und entgeltliche Platzierungen von Beiträgen oder Links auf fremden Websites umfassen. Der Anbieter nennt dem Kunden auf Anfrage die gewählten Methoden und Websites. Die Kosten für entgeltliche Platzierungen sind nur enthalten, wenn das Angebot sie ausdrücklich nennt.
- (7) Suchmaschinen können entgeltliche Links abwerten oder die Website des Kunden in der Darstellung zurückstufen. Der Kunde ist auf dieses Risiko hingewiesen und beauftragt den Linkaufbau in Kenntnis dessen. Für solche Maßnahmen der Suchmaschinen haftet der Anbieter nur nach § 9.
- (8) Entgeltliche Beiträge werden, soweit gesetzlich erforderlich, auf der jeweiligen Website als Werbung bzw. Anzeige gekennzeichnet. Der Anbieter weist die Betreiber der Websites darauf hin.
- (9) Eine bestimmte Anzahl, Stärke oder dauerhafte Verfügbarkeit von Links auf fremden Websites schuldet der Anbieter nur, soweit im Angebot ausdrücklich vereinbart; auf fremde Websites hat er keinen Einfluss.
- (10) Für laufende SEO-Betreuung gilt § 8. Gesetzliche Rechte zur fristlosen Kündigung (z. B. § 627 BGB) bleiben unberührt; die Vergütung für die bis zur Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen richtet sich dann nach § 628 BGB. Einmalige SEO-Leistungen werden nach Erbringung berechnet.
- (11) Mit Vertragsende gibt der Anbieter seine Verwalterrechte an Profilen und Zugängen auf Wunsch des Kunden ab und übergibt eine Übersicht der angelegten Einträge.